Die Einreisebestimmungen für einen Urlaub mit dem Hund sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Sogar innerhalb Deutschlands sind die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland anders und auch lokal lassen sie sich nochmals stark verifizieren. Auch wer in der Bundesrepublik den Urlaub mit seinem Vierbeiner verbringen möchte, der sollte die örtlichen Bestimmungen kennen.
Die Vorschriften innerhalb der EU finden in einer EU-Verordnung für den Hund Ausdruck. Hierin vorgesehen ist unter anderem eine eindeutige Identifikation vorgesehen. Bis spätestens 2011 muss diese für jeden Hund elektronisch gekennzeichnet werden. Bis zu diesem Jahr wird in Ausnahmen auch eine Identifikation über eine gut lesbare Tätowierung im Ohr genehmigt, sodass der Hund mit in ein EU-Land einreisen darf. Der Heimtierausweis muss immer mitgeführt werden. Dieser ist Pflicht und kommt den Tragen des Personalausweises nahe. Der Tierarzt stellt diesen aus. Oberstes Gebot in den meisten Ländern ist der Nachweis einer Tollwutimpfung.
Nicht jeder Hund darf einreisen
Doch für das Reisen mit dem Hund reicht diese Vereinfachung alleine nicht aus. Nicht alle Hunderassen dürfen automatisch in andere Länder einreisen. So schließen Länder wie Deutschland, Dänemark und die Niederlande Hunderassen wie den Pit-Bull-Terrier, die Tosas oder auch American Staffordshire-Terrier aus oder schränken sie zumindest über den Nachweis des Stammbaums ein. Island setzt zum Beispiel sogar eine gewisse Quarantänezeit voraus und lässt Urlaub mit ihrem Hund so nicht einreisen. Ähnliche Regeln gelten auch bei der Reise mit einem Welpen, der nicht älter ist als drei Monate. Zwar muss dieser keine Impfung nachweisen, aber ohne den Heimtierausweis kann auch dieser nicht in alle EU-Mitgliedsstaaten einreisen. Die aktuellen Bestimmungen der EU sind in einer Broschüre nachzulesen und finden sich auch einfach, schnell und immer auf dem neusten Stand im Internet.
Schutz vor dem Einschleppen der Tollwut
Die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren findet seit dem 01.10.2004 zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Unter diese Verordnung fallen auch Katzen und andere Haus- und Heimtiere. Durch diese EU-Verordnung wird eine Verbesserung des Schutzes vor dem Einschleppen und Verbreiten von der Tollwut angestrebt.